Sturmtief „Sabine“ – Hinweise des Kultusministeriums

Wegen des Sturmtiefs „Sabine“ hat das Kultusministerium Baden-Württemberg folgende Regelung getroffen:

„Eltern bzw. Erziehungsberechtigte können entscheiden, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar ist. Falls der Weg zur Schule aufgrund extremer Wetterlagen vor Ort nicht zumutbar ist, können Eltern ihr Kind vom Unterricht befreien lassen. Die Schule ist in diesem Fall zu informieren.“
Der genaue Wortlaut der Pressemitteilung ist der Homepage des KM zu entnehmen: https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/2020+02+08+Unwetterwarnung+-+Hinweise+an+Eltern+und+Schulen

 

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