SMV – Schülermitverantwortung

In der Schülermitverantwortung (SMV) beteiligen sich die Schülerinnen und Schüler

  • an der Gestaltung des Schullebens
  • an der Pflege des Gemeinschaftslebens in der Schule
  • an der Erziehung der Schülerinnen und Schüler zu Selbstständigkeit und Verantwortungsbewusstsein

Die Schülerinnen und Schüler haben im Rahmen der Schule die Möglichkeit

  • ihre Interessen zu vertreten
  • durch selbstgewählte oder übertragene Aufgaben eigene Verantwortung zu übernehmen

Wobei sie von allen am Schulleben beteiligten Personen oder Einrichtungen zu unterstützen sind.

  • Die Schülerinnen und Schüler wirken in der Schule mit
  • durch die Klassenschülerversammlung/ Kursschülerversammlung

die gewählten Schülervertreter (ab Klasse 5 wählen die Schülerinnen und Schüler aller Schularten ihre Schülervertreter)

Aufgaben der einzelnen Einrichtungen der SMV

  1. Klassenschülerversammlung Die Klassenschülerversammlung berät und beschließt in Fragen der Mitverantwortung, die sich bei der Arbeit in der Klasse ergeben.
  2. Klassensprecher/ Klassensprecherin Der/die Klassensprecher/in (oder die entsprechenden Stellvertreter) vertritt die Interessen der Schülerinnen und Schüler der Klasse.
  3. SchülerratDer Schülerrat ist für Fragen der Mitverantwortung zuständig, die die Schule insgesamt betreffen. Der Schülerrat wählt einen (oder mehrere) Verbindungslehrer/innen.
  4. Schülersprecher/ Schülersprecherin Der/die Schülersprecher/in vertritt die Interessen aller Schülerinnen und Schüler einer Schule. Die Schülersprecher arbeiten eng mit der Schulleitung und mit den Verbindungslehrern zusammen.

Verbindungslehrer/ Verbindungslehrerin

Die Verbindungslehrer beraten die SMV, unterstützen sie bei ihren Aufgaben und fördern die Verbindung der Schülerinnen und Schüler zu den Lehrern, zur Schulleitung und zu den Eltern. Die Verbindungslehrer können an allen Sitzungen der SMV beratend teilnehmen.

Quelle: leu Baden-Württemberg