Hinweise zur aktuellen Corona-Situation

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Lehrkräfte,

die derzeitige Corona-Verordnung für Schulen sieht trotz erreichen der „Warnstufe“ seit Mittwoch, 03.11.2021 keine generelle Maskenpflicht im Unterricht vor. Aus diesem Grund muss von Schülerinnen und Schülern auch weiterhin, wie seit dem 18.10.2021, im Unterricht keine Maske getragen werden. Auch Lehrkräfte sind von der Maskenpflicht befreit, sofern sie einen Abstand von 1,5m zu den Schülerinnen und Schülern einhalten können. Unabhängig von den Regelungen ist es selbstverständlich jeder Person im Unterricht freigestellt, dennoch eine Maske zu tragen. Sobald der Sitzplatz verlassen wird, beispielsweise um an die Tafel zu kommen oder um in die Pause zu gehen muss eine Maske (mindestens medizinische Maske, sog. „OP-Maske“ ) getragen werden. Auch beim Betreten des Schulgebäudes auf dem Weg in die Klassenzimmer besteht die Maskenpflicht.

Sollten die Fallzahlen weiterhin steigen, ist bei erreichen der „Alarmstufe“ wieder die generelle Maskenpflicht auch während des Unterrichts eingeführt. Die Bekanntgabe der Alarmstufe erfolgt durch das Landesgesundheitsamt.

Es ist durchaus möglich, dass kurzfristige Änderungen an der Maskenpflicht vom Kultusministerium erlassen werden. Sobald wir davon Kenntnis erhalten, informieren wir Sie über die Homepage der Realschule Kollnau. Einen Überblick über die jeweils aktuellen Änderungen in der Coronaverordnung Schule erhalten Sie auf den Seiten des Kultusministeriums.

Eckart Pfatteicher, Thomas Lamp
Schulleitung

Das könnte dich auch interessieren …