
Elternbeirat der Realschule Kollnau
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
wir freuen uns über jeden, der sich für das Ehrenamt als Elternvertreter interessiert.
Ein vertrauensvolles Miteinander ist für uns ebenso selbstverständlich wie ein konstruktiver Austausch untereinander, mit allen Lehrer/Innen und mit der Schulleitung.
Die Aufgaben und Rechte der Elternbeiräte sind gesetzlich geregelt unter den Paragraphen 55 bis 71 des Schulgesetzes Baden-Württemberg (SchG).
Wenn Sie Fragen, Wünsche, Anträge haben oder auch bei Problemen, dürfen Sie sich gerne an uns wenden. Wir beraten Sie gerne oder suchen gemeinsam mit Ihnen nach Lösungen.
Aus den Klassen 5 bis 10 werden die jeweiligen Elternvertreter gewählt.
Diese Elternvertreter wählen den Elternbeiratsvorsitz, sowie drei weitere Mitglieder für die Schulkonferenz und deren Vertreter.
Die Schulkonferenz ist das höchste Gremium der Schule.
Aufgaben:
- Zustimmung über Schulordnung und Kontingentstundentafel
- Anhörung auf Wunsch bei besonderen §90 Maßnahmen
- Anregungen an die Gesamtlehrerkonfernez geben.
§47 SchuG : Besetzung der Schulkonferenz ist paritätisch je 4 Schüler/Innen, Eltern, Lehrkräfte.
Der Schulleiter als Vorsitzender, der /die Elternbeiratsvorsitzende als Stellvertreter.
Der Elternbeiratsvorsitz an der RSK besteht aus zwei Personen: Elternbeiratsvorsitende und Stellvertreter/In.
Elternbeiratsvorsitz RSK
Vorsitzende: Claudia Altmann
Stellvertr. Vorsitzende: Daniela Wernet
So erreichen Sie den Elternbeiratsvorsitz:
Der Elternbeiratsvorsitz ist im regelmäßigen Austausch mit der Schulleitung.
Wir wünschen Ihnen, aber vor allem Ihren Kindern, eine schöne und lehrreiche Zeit in unserer Realschule.
Schulgesetz Baden Württemberg
http://www.kultusportal-bw.de/
Landeselternbeirat
Landeselternbeirat Baden-Württemberg – Startseite (leb-bw.de)
Stand: 19.10.2022