Elternbeirat der Realschule Kollnau

Bild von Daniela Dimitrova auf Pixabay

Elternbeirat der Realschule Kollnau

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

wir freuen uns über jeden, der sich für das Ehrenamt als Elternvertreter interessiert.

Ein vertrauensvolles Miteinander ist für uns ebenso selbstverständlich wie ein konstruktiver Austausch untereinander, mit allen Lehrer/Innen und mit der Schulleitung.

Die Aufgaben und Rechte der Elternbeiräte sind gesetzlich geregelt unter den Paragraphen 55 bis 71 des Schulgesetzes Baden-Württemberg (SchG).

Wenn Sie Fragen, Wünsche, Anträge haben oder auch bei Problemen, dürfen Sie sich gerne an uns wenden. Wir beraten Sie gerne oder suchen gemeinsam mit Ihnen nach Lösungen.

Aus den Klassen 5 bis 10 werden die jeweiligen Elternvertreter gewählt.

Diese Elternvertreter wählen den Elternbeiratsvorsitz, sowie drei weitere Mitglieder für die Schulkonferenz und deren Vertreter.

Die Schulkonferenz ist das höchste Gremium der Schule.

Aufgaben:

  • Zustimmung über Schulordnung und Kontingentstundentafel
  • Anhörung auf Wunsch bei besonderen §90 Maßnahmen
  • Anregungen an die Gesamtlehrerkonferenz geben.

§47 SchuG : Besetzung der Schulkonferenz ist paritätisch je 4 Schüler/Innen, Eltern, Lehrkräfte.

Der Schulleiter als Vorsitzender, der /die Elternbeiratsvorsitzende als Stellvertreter.

Der Elternbeiratsvorsitz an der RSK besteht aus zwei Personen:  Elternbeiratsvorsitzende und Stellvertreter/In.

Der Eltern-Euro

In der Elternbeiratssitzung vom 19.10.2022 wurde die Elternbeiratskasse / der Eltern-Euro beschlossen.

Derzeit 1 Euro pro Kind / Jahr.

Der Elternbeirat verwaltet die „Elternkasse“.

Für diese Kasse wünschen wir uns, dass die Eltern 1 Euro pro Kind/ Jahr bezahlen. Diesen freiwilligen Beitrag werden die jeweiligen Elternvertreter der einzelnen Klassen immer am ersten Elternabend im Jahr einsammeln und an den Vorsitz weiterleiten.

Seit der Abschlussfeier 2023 wird mit dem Eltern-Euro aus der „Elternkasse“ der Sozialpreis gestiftet.

Die Info zum Eltern-Euro geht mit der Einladung zum 1. Elternabend des Schuljahres an alle Eltern durch den Elternbeiratsvorsitz zu.

Elternbeiratsvorsitz RSK

Vorsitzende: Claudia Altmann

Stellvertr. Vorsitzende: Daniela Wernet

So erreichen Sie den Elternbeiratsvorsitz: img

Der Elternbeiratsvorsitz ist im regelmäßigen Austausch mit der Schulleitung.

Eine Geschäftsordnung für den Elternbeirat der RSK wurde beschlossen am 25.10.2023.

Wir wünschen Ihnen, aber vor allem Ihren Kindern, eine schöne und lehrreiche Zeit in unserer Realschule.

 

Schulgesetz Baden Württemberg

http://www.kultusportal-bw.de/

Landesrecht BW § 57 SchG | Landesnorm Baden-Württemberg | – Elternbeirat | Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG) in der Fassung vom 1. August 1983 | gültig ab: 29.12.2006 (landesrecht-bw.de)

Landeselternbeirat

Landeselternbeirat Baden-Württemberg – Startseite (leb-bw.de)

Stand: 25.10.23